Czech Tennis Academy: Import - Export

Einfuhr von Duty –Free Waren

Die folgenden aufgeführten nicht gewerblichen Waren können in die tschechische Republik ohne Verzollung eingeführt werden:

  1. Tabakprodukte:
    • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren bis zu 3g) oder
    • 50 Zigarren oder 250g Pfeifen bzw. Zigaretten Tabak oder
    • eine proportionale Kombination von allen aufgeführten Mengen
  2. Alkohol:
    • 1l destillierter Alkohol oder Sekt (Champagner), Wein oder
    • 2 Liter Tafelwein
  3. Düfte:
    • 50g oder
    • 0,25l Eau de cologne
  4. Medikamente jeglicher Art und Menge für private Zwecke.
  5. Andere Güter mit einem totalen Wert von CZK 6000, pro Person, bei Personen unter 15 Jahren liegt die Grenze bei CZK 3000, pro Person. Diese Grenzen sind nicht vermischbar.

Im üblichen Reiseverkehr sind Alkoholwaren einführbar, von Personen über 18 Jahren, Zigaretten und andere Tabakprodukte von Personen über 16 Jahren.

Ausfuhr von Waren aus der tschechischen Republik

Jegliche Menge von nicht gewerblichen Waren kann aus der tschechischen Republik ohne Genehmigung ausgeführt werden, mit der Ausnahme von:

  • Objekten, die einen wichtigen Teil des nationalen Kulturerbes darstellen.
  • Bei Ausfuhr von Antiquitäten und anderen Kunstobjekten, ist es notwendig ein Zertifikat vorzulegen, das besagt, daß das Objekt nicht zum nationalen, kulturellen Erbe gehört.

Transport von Haustieren

Besucher die mit Haustieren durch Tschechien reisen, dürfen dies nur mit einem internationalen gültigen Impfausweis in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist und ein Untersuchungsbericht des Tierarztes, nicht älter als 3 Tage in bezug auf den Abreisetermin. Stattliches Tierärztliches Amt in Prag, Tel: +420-222522126.

Reisegeld

Die Einfuhr oder Ausfuhr von ausländischen Währungen, anderen Bezahlungsarten, Sparbüchern und Aktien in anderen Währungen als der tschechischen Krone sind nicht eingeschränkt, mit der Ausnahme derer, die illegal in Tschechien erworben wurden. Der Import oder Export von tschechischen oder ausländischen Banknoten oder Münzen, Zahlungszertifikaten und Aktien mit einem totalen Wert von CZK 350.000 oder mehr müssen deklariert werden, wie auch der Import und Export von Gold.

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